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AGBs Skipass Schipasspreise Bedingungen Hinweise zu den Schipässen Hochzeiger Liss Jerzens Pitztal Tirol Österreich Bergbahn

Hinweise zu unseren Preisen

Skipasstickets auf Keycard

Kein lästiges Kartenstecken mehr bei den Drehkreuzen. Beim Skipasskauf werden ausschließlich Keycards ausgegeben (ausgenommen Einzeltickets). Diese Chipkarte tragen Sie einfach in Ihrem Skianzug auf der linken Oberkörperhälfte - die Registrierung und die Freischaltung der Zugänge zu den Liften erfolgt berührungslos.

Die Depotgebühr für die Keycard beträgt € 2,00.
Diese erhalten Sie bei Rückgabe der unbeschädigten Keycard an der Bergbahnkassa, der Skischule Hochzeiger oder den Sportgeschäften an der Hochzeiger Talstation zurückerstattet.

Kassazeiten

Täglich von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag, Samstag und Sonntag bis 17.30 Uhr

Kartenvorverkauf

Ab 15.00 Uhr - Gültigkeit erst ab dem nächsten Tag. Bitte nützen Sie den Vorverkauf, um Wartezeiten am folgenden Tag zu vermeiden. Weiters bieten viele Gastgeber die Möglichkeit der Skipassausstellung direkt in der Unterkunft an. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Vermieter.

Zahlungsmöglichkeiten

An der Bergbahnkassa werden neben der Barzahlung folgende Zahlungsmöglichkeiten (Rahmenbetrag der Karte beachten!) angeboten:

Zahlungsvarianten Skipass per Kreditkarte zahlen Pitztal Jerzens Österreich Tirol Jerzens Liss Tirol Regio Card

Kartenverlust

Verlorene Skipässe für 1 und 2 Tage werden nicht ersetzt.
Bei Verlust eines Hochzeiger Skipasses von mind. 3 Tagen Gültigkeit, erhalten Sie gegen Vorlage des Kaufbeleges (Sperrnummernbeleg), Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 5,00 und Entrichtung der Depotgebühr von € 2,00 für die neue Keycard eine Ersatzkarte für die Restlaufzeit ausgestellt. Der Wert der verlorenen Keycard wird nicht ersetzt.

Fundbüro

Haben Sie etwas verloren? Fragen Sie bei der Hochzeiger Bergbahnkassa nach.

Rückvergütung Hochzeiger Skipässe

Eine Rückvergütung erfolgt grundsätzlich nur bei Skiunfällen, die durch ein Attest eines in der Skiregion praktizierenden Arztes oder nächstgelegenen Krankenhauses bestätigt werden müssen. Die Rückvergütung wird ausbezahlt, wenn der Skipass und Kaufbeleg (Sperrnummernbeleg) unverzüglich an der Bergbahnkassa hinterlegt werden. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung bis zur Hinterlegung des Skipasses. Findet die Hinterlegung bis 10.00 Uhr statt, wird dieser Tag nicht angelastet. Es ist nicht der Tag des Unfalles maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Hinterlegung. Ein ärztliches Zeugnis kann bis spätestens nächsten Tag vorgelegt werden. Für Familienmitglieder bzw. Begleitpersonen, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Ersatz geleistet werden.
Bei Krankheit, vorzeitiger Abreise, Stillstand der Bahnen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, wie Schlechtwetter, Elementarereignisse sowie bei Stillstand einzelner Anlagen oder Sperrung von Skiabfahrten erfolgt keine Rückvergütung bzw. besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Skipasses.

Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuelle Betriebs- und Wettersituation bereits vor dem Kauf des Skipasses.

Pistenrettung (Notfallnr.: +43 (5414) 87000-79)

Bei einem Abtransport mit Akja, Pistengerät oder Rettungshubschrauber wird für die Erstversorgung ein Unkostenbeitrag von € 165,00 verrechnet.

Allgemeine Bestimmungen

Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassapersonal bei den Tarifen keine Ausnahmen machen darf. Für die Skipässe sind keine Fotos erforderlich (ausgenommen: Jahreskarten). Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen unserem Kontrollpersonal vorzuweisen. Der nachträgliche Umtausch sowie die Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Nicht an den Kassen gekaufte Karten sowie verlorene Karten sind an den Lesern gesperrt. Missbrauch hat den Entzug des Skipasses zur Folge! (Der Versuch, einen Skipass an eine andere Person zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch.) Eine Strafanzeige wird vorbehalten. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen. Wer in den Kontrollzonen ohne gültiges Ticket angetroffen wird, muss ein zusätzliches Beförderungsentgelt in Höhe von € 74,00 bezahlen. Wir weisen darauf hin, dass nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz nur Gäste mit einem gültigen Fahrausweis Versicherungsschutz genießen.
Bei Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen, Missachtung von Skipistensperren, des Skifahrverbots in Waldbereichen oder der FIS-Regeln, erfolgt der Ausschluss von der Beförderung. In schweren Fällen erfolgt der ersatzlose Entzug des Skipasses, eine Strafanzeige wird vorbehalten.

Gruppenermäßigung für Hochzeiger Skipass

ab 20 zahlenden Personen (gleicher Kartentyp)

Invalide (Hochzeiger Skipass)

Invalide mit einem amtlichen Lichtbildausweis (ab 60 % Minderung der Erwerbsfähigkeit) erhalten 25 % Ermäßigung auf den Erwachsenentarif (ausgenommen Einzelkarten und bereits vergünstigte Skipass-Tickets).

"Schwarzfahren" lohnt sich nicht!

Wer in den Kontrollzonen ohne gültiges Ticket angetroffen wird, muss ein zusätzliches Beförderungsentgelt in Höhe von € 74,00 bezahlen.

Pistenöffnungszeiten

Die Pisten sind täglich von 8.45 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Benützung der Pisten außerhalb dieser Öffnungszeiten ist lebensgefährlich (Präparierung mit Pistengeräten, Seilwinden, etc.) und verboten! Bitte beachten Sie, dass auch fallweise während des Skibetriebes beschneit wird und Pistengeräte im Einsatz sind.

Neuschnee

Wir bemühen uns, unseren Gästen täglich perfekte Pistenverhältnisse zu bieten. Bei Neuschnee ist es jedoch leider auch bei größtem Einsatz der Pistengeräte nicht immer möglich, alle Pisten gleichzeitig zu präparieren. Auch verbindet sich bei bestimmten Wetterlagen und Schneeverhältnissen der Neuschnee nicht immer mit der darunter liegenden Schneedecke und der Neuschnee verschiebt sich trotz Präparierung bald wieder zu Schneehaufen und Buckeln. Dies ist leider trotz bester Pistenpflege nicht zu verhindern.

Haftungshinweis bei einem Kartenverbund

Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Änderungen, Irrtum und Tippfehler vorbehalten.